Die Wirklichkeit ist oft ganz anders
  Die Wirklichkeit      ist oft ganz anders

Wir denken nicht nur an uns

Hilfsorganisation ADRA Deutschland e. V.

Profiteure!?

Immer mehr Organisationen haben Pflegeeinrichtungen als Geldquelle entdeckt. Viele wünschen sich, am schmackhaften Kuchen Pflege teilzuhaben.

Rundfunkgebühren

 

Ab dem Jahre 2013 ändert sich der Rundfunkstaatsvertrag. Eine generelle Gebührenbefreiung für soziale Einrichtungen ist hierbei nicht mehr vorgesehen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Pflegeeinrichtung die Voraussetzungen für eine vollständige oder teilweise Gebührenbefreiung erfüllt. 

 

Klären Sie in Ihrer Einrichtung ab, ob Heimbewohner eine  Rundfunkgebühr entrichten müssen, oder ob eine Abmeldung bei der GEZ

erforderlich und geboten ist.

GEMA

Die GEMA und verschiedene "Verwertungsgesellschaften" versuchen seit Jahren, Gebühren in Pflegeeinrichtungen zu erheben. Trotz mehrfacher Aufforderung waren sie mir gegenüber nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit ihres Ansinnens unter Beweis zu stellen. Statt dessen führte sie als Begründung

 

- Gerichtsurteile aus der Hotelbranche an, in der es um Hotelgäste geht, die nur für wenige Tage oder Wochen die Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen oder

 

- sie verweisen auf Einrichtungen, die ohne zu prüfen einfach GEMA-Beiträge abführen, ohne jegliche Rechtsgrundlage.

 

Derzeit (2022) stellt sich die Sachlage so dar, dass solche Gebühren im Pflegeheim nicht rechtens sind.

 

In einer Zeit, in der sich alles um Profit dreht, betrachte ich deren Ansinnen als Profitmaximierung.

In einem Musterverfahren des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Leistungen (BPA) wurde durch gerichtliches Anerkenntnis der GEMA beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg festgestellt, dass die GEMA keinen Anspruch auf Vergütung bei der Weiterleitung eines Rundfunksignales in das Zimmer eines Pflegebedürftigen hat (16.01.2017, AZ: 231 C 489/16)

Neben der GEMA bemühen sich auch die Herrschaften der Verwertungsgesellschaft Musikedition (im Jahre 2016) und andere fleißig darum Gelder, die zur Versorgung Pflegebedürftiger dringend benötigt werden, für sich zu ergattern. Gern wird hierbei mit Paragraphen (z. B. UrhG) argumentiert, um einen verpflichtenden Charakter zu erwecken.

 

In aller Regel wird nicht darüber aufgeklärt, dass Urheberrechte nach einer bestimmten Anzahl von Jahren verfallen sind (z. B. volkstümliches Liedgut älter als 70 Jahre). So wird der Eindruck erweckt, dass für Texte und Melodien für immer und ewig gezahlt werden muss.

 

Dem ist jedoch nicht so!

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